Showpad-Rahmenvertrag für Master-Abonnements

Version 14. April 2026

Vielen Dank, dass Sie sich die Vereinbarung von Showpad durchgelesen haben. Wir stellen fest, dass Rechts- und Beschaffungsabteilungen gelegentlich gebeten werden, eine Vereinbarung zu prüfen, ohne dass ihnen ein umfassendes Verständnis darüber vermittelt wird, was genau beschafft wird und wie die Produkte und Dienstleistungen von Showpad funktionieren. Zu diesem Zweck haben wir eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Vertrag erstellt , die Sie hier. Diese FAQ sind nicht Bestandteil der Vereinbarung und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Dieser Rahmenvertrag („MSA“) regelt den Erwerb von Showpad-Produkten und -Dienstleistungen gemäß dem Kaufauftrag, der auf diesen MSA verweist. Dieser MSA kann mehrere Kaufaufträge zwischen Showpad und dem Kunden (einschließlich zwischen deren verbundenen Unternehmen) regeln.

  1. Produkte und Dienstleistungen.

    1. Showpad-Plattform. Die Showpad-Plattform bietet Lösungen für das Coaching von Vertriebsteams, die Verwaltung von Marketinginhalten, die Kommunikation mit potenziellen Kunden sowie die Analyse von Daten zu den Aktivitäten von Verkäufern und Käufern. Sie besteht aus: (i) einem cloudbasierten Backend, das Kundeninhalte speichert, analysiert, verwaltet, verteilt und verarbeitet; und (ii) Frontend-Clients (z. B. mobile Anwendungen, Webschnittstelle, Plug-ins, Systemkonnektoren), die das Abrufen, Präsentieren, Verteilen und Verwalten von Kundeninhalten und zugehörigen Analysen ermöglichen. Einzelheiten zu den aktuellen Funktionen und Merkmalen der Showpad-Plattform sind in der Dokumentation beschrieben. Showpad aktualisiert und erweitert die Showpad-Plattform während der Abonnementlaufzeit regelmäßig im Rahmen eines Continuous-Delivery-Modells. Der Erwerb durch den Kunden ist weder an die Bereitstellung künftiger Funktionen oder Merkmale gebunden noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von Showpad bezüglich künftiger Funktionen oder Merkmale abhängig.
    2. Professionelle Dienstleistungen. Bezieht der Kunde professionelle Dienstleistungen von Showpad, werden die spezifischen Einzelheiten der professionellen Dienstleistungen im Kundenauftrag beschrieben. Showpad erbringt im Rahmen des Vertrags keine maßgeschneiderten Leistungen oder Dienstleistungen, die als Auftragsarbeit im Sinne des Werkvertrags gelten würden. Professionelle Dienstleistungen werden, sofern nicht anders angegeben, aus der Ferne erbracht; andernfalls werden dem Kunden die vorab genehmigten, angemessenen Reise-, Hotel- und Auslagenkosten in Rechnung gestellt, die Showpad im Zusammenhang mit den professionellen Dienstleistungen ordnungsgemäß entstanden sind.
    3. Technischer Support. Der standardmäßige technische Support von Showpad ist während der Abonnementlaufzeit ohne zusätzliche Kosten inbegriffen. Der Zugriff auf Online-Support-Ressourcen (help.showpad.com) steht allen autorisierten Benutzern rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Der Zugang zum technischen Live-Support wird den vom Kunden benannten Support-Administratoren (bis zu drei (3)) während der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8:00–17:00 Uhr in der Zeitzone des Kunden) gewährt.
  2. Lizenzgewährung und Einschränkungen.

    1. Lizenzgewährung und Vorbehalt von Rechten. Vorbehaltlich der fortlaufenden Einhaltung der Vereinbarung gewährt Showpad dem Kunden für die Dauer der Abonnementlaufzeit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die es autorisierten Nutzern gestattet, auf die Produkte und Dienste zuzugreifen, diese zu installieren, zu implementieren und zu nutzen, und zwar ausschließlich für die direkten geschäftlichen Zwecke des Kunden. Die Rechte des Kunden zur Nutzung der Produkte und Dienste beschränken sich auf die in der Vereinbarung ausdrücklich genannten Rechte, einschließlich der in der Bestellung festgelegten Einschränkungen je nach Lizenztyp. Showpad behält alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Produkten und Diensten sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, Aktualisierungen, Anpassungen, Apps oder sonstige Erweiterungen.
    2. Einschränkungen und zulässige Nutzung. Sofern nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gestattet, darf der Kunde mit den Produkten und Dienstleistungen Folgendes nicht tun: (i) sie unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften nutzen; (ii) sie in einer Weise nutzen, die ein erhebliches Risiko für die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder den Betrieb von Showpad darstellt; (iii) sie disassemblieren, dekompilieren oder zurückentwickeln; (iv) Weiterverbreitung, Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Unterlizenzierung an Dritte; (v) Entfernen, Verbergen oder Ändern von Eigentumsvermerken; (vi) Umgehung, Deaktivierung, Verletzung oder Belastung von Sicherheits- und Authentifizierungsmaßnahmen oder anderen technischen Funktionen durch Stresstests; oder (vii) Abtasten, Scannen oder Testen der Schwachstellen der Showpad-Plattform, des Netzwerks oder des Systems. Jede Nutzung der Produkte und Dienste durch den Kunden oder seine autorisierten Nutzer, die nach vernünftiger Einschätzung von Showpad die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Produkte und Dienste gefährdet, kann zur Aussetzung der Produkte und Dienste durch Showpad führen; Showpad wird jedoch unter den gegebenen Umständen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden vor einer solchen Aussetzung zu benachrichtigen.
    3. Autorisierte Nutzer. Der Zugriff auf die Produkte und Dienste ist auf autorisierte Nutzer beschränkt. Der Kunde darf Konten autorisierter Nutzer neu zuweisen, diese dürfen jedoch nicht von mehreren Nutzern gemeinsam genutzt werden. Der Zugriff auf die Showpad-Plattform ist pro autorisiertem Nutzer auf maximal fünf (5) einzelne Geräte beschränkt. Der Kunde wird (i) sicherstellen, dass seine autorisierten Nutzer die Produkte und Dienste in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Vereinbarung nutzen; (ii) Showpad unverzüglich jeden Verstoß gegen die Vereinbarung durch seine autorisierten Nutzer melden und den Zugriff dieser Nutzer sperren; und (iii) sicherstellen, dass keine falschen oder irreführenden personenbezogenen Daten zur Erstellung von Nutzerkonten verwendet werden. Der Kunde ist für jeden Verstoß gegen diese Vereinbarung durch einen seiner autorisierten Nutzer verantwortlich.
    4. Übernutzung. Showpad kann die Anzahl der autorisierten Nutzer regelmäßig überprüfen. Übersteigt die Anzahl der autorisierten Nutzer die dem Kunden gemäß den geltenden Kaufaufträgen zustehenden Berechtigungen, muss der Kunde entweder (i) die Anzahl der autorisierten Nutzer auf die ihm zustehenden Berechtigungen reduzieren oder (ii) einen zusätzlichen Kaufauftrag unterzeichnen, um die überschüssigen Nutzer abzudecken. Sollte der Kunde solche Maßnahmen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Übernutzung ergreifen, werden ihm die überschüssigen Nutzer in Rechnung gestellt, anteilig für die verbleibende Laufzeit des zu diesem Zeitpunkt geltenden Abonnementzeitraums.
  3. Kundeninhalte, Sicherheit und Datenschutz.

    1. Eigentumsrechte und zulässige Nutzung. Im Verhältnis zwischen Showpad und dem Kunden sind und bleiben alle Kundeninhalte Eigentum des Kunden. Showpad wird Kundeninhalte ausschließlich (i) in dem Umfang verarbeiten, vervielfältigen, anzeigen, kopieren, übertragen, hosten und anderweitig nutzen, wie dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Durchsetzung seiner Rechte aus der Vereinbarung erforderlich ist, oder (ii) soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist.
    2. Verantwortung und Pflichten des Kunden in Bezug auf Kundeninhalte.
      1. Der Kunde behält die vollständige Kontrolle über die Installation, Konfiguration und Nutzung der Showpad-Plattform, und Showpad übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für das Löschen, die Beschädigung, die Beeinträchtigung, die Zerstörung oder die unbeabsichtigte Offenlegung von Kundeninhalten, die ausschließlich auf Handlungen, Unterlassungen oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind.
      2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Kundeninhalte nicht gegen die Vereinbarung, die geistigen Eigentumsrechte Dritter oder geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen (einschließlich illegaler, schädlicher, beleidigender, diffamierender, irreführender, obszöner oder beleidigender Inhalte). Der Kunde wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um solche Kundeninhalte zu identifizieren und unverzüglich zu entfernen.
      3. Der Kunde gestattet die Verarbeitung von Kundeninhalten und versichert und gewährleistet, dass (i) die Kundeninhalte keine sensiblen personenbezogenen Daten enthalten und (ii) die Erhebung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Produkten und Dienstleistungen in jeder Hinsicht allen geltenden Datenschutzgesetzen, Vorschriften und Selbstregulierungsrichtlinien entspricht (einschließlich der ordnungsgemäßen Offenlegung in der Datenschutzerklärung des Kunden und des Einholens aller Einwilligungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Produkte und Dienstleistungen erforderlich sind).
    3. Sicherheit. Showpad wird angemessene administrative, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmaßnahmen einrichten und aufrechterhalten, um: (i) die fortlaufende Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit der Produkte und Dienste sowie der Kundeninhalte zu gewährleisten; (ii) im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls die Verfügbarkeit und den Zugriff auf Kundeninhalte zeitnah wiederherzustellen; und (iii) über ein Verfahren zu verfügen, mit dem die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung durch die Produkte und Dienste regelmäßig getestet, bewertet und überprüft wird.
    4. Einhaltung der Datenschutzgesetze. Showpad hält die geltenden Datenschutzgesetze ein, die die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der in der Vereinbarung beschriebenen Rolle von Showpad regeln. Falls die Nutzung der Produkte und Dienste durch den Kunden den Abschluss einer Datenverarbeitungsvereinbarung erfordert, wird der Showpad-Zusatz zur Datenverarbeitung („DPA“) unter www.showpad.com/dpa durch Verweis in die Vereinbarung aufgenommen, es sei denn, Showpad und der Kunde haben eine separate Datenverarbeitungsvereinbarung hinsichtlich der Nutzung der Produkte und Dienste durch den Kunden abgeschlossen.
  4. KI-Funktionen

    1. Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde und seine autorisierten Nutzer dürfen die KI-Funktionen nur im Rahmen dieser Vereinbarung nutzen und dürfen die KI-Funktionen nicht verwenden: (a) um Personen irrezuführen, dass die Ausgabe ausschließlich von Menschen erstellt wurde; (b) um Spam, betrügerische oder unangemessene Ausgaben oder Ausgaben zu generieren, die die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen; (c) im Zusammenhang mit dem Betrieb gefährlicher Umgebungen oder kritischer Systeme, die zu schweren Körperverletzungen oder zum Tod führen oder Umwelt- oder Sachschäden verursachen könnten; (d) zur automatisierten Entscheidungsfindung; (e) zur Treffen rechtlicher, steuerlicher oder finanzieller Entscheidungen oder (f) in einer Weise, die gegen die Dokumentation oder sonstige Nutzungsrichtlinien oder -parameter verstößt.
    2. Eigentumsrechte an Eingaben und Ausgaben. Der Kunde besitzt alle Rechte, Titel und Anteile an den Eingaben, und Showpad überträgt und abtritt hiermit dem Kunden alle Rechte, Titel und Anteile, die Showpad gegebenenfalls an allen Ausgaben hat. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen die Ausgaben keine geschützten Informationen des jeweiligen Unterauftragsverarbeiters, und der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte daran. Der Kunde gewährt Showpad das Recht, die Eingaben und Ergebnisse in dem Umfang zu verarbeiten, der zur Erfüllung seiner Verpflichtungen oder zur Durchsetzung seiner Rechte aus dem Vertrag erforderlich ist oder soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist. Zu den Ergebnissen gehören keine Showpad-Technologie, bereits vorhandene Showpad-Materialien, anonymisierte und aggregierte Metadaten oder die geistigen Eigentumsrechte von Showpad an den Produkten und Dienstleistungen. Die Ergebnisse sind möglicherweise nicht für jeden Kunden einzigartig, und die KI-Funktionen können für verschiedene Kunden gleiche oder ähnliche Ergebnisse generieren.
    3. Verwendung von Eingaben und Ausgaben. Showpad wird Eingaben oder Ausgaben nicht zum Trainieren, Umtrainieren oder Verbessern von grundlegender oder universell einsetzbarer KI verwenden. Eingaben und Ausgaben dürfen zum Trainieren der KI-Funktionen innerhalb der Showpad-Plattform-Instanz des Kunden verwendet werden.
    4. Haftungsausschluss für Ergebnisse. Die Ergebnisse werden mithilfe von KI-Funktionen generiert und werden von Showpad weder getestet, überprüft, empfohlen noch als korrekt, vollständig oder aktuell garantiert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Ergebnisse eigenständig auf ihre Eignung für seine jeweiligen Anwendungsfälle oder Anwendungen zu prüfen und zu verifizieren.
    5. Risiken und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit KI. KI-Technologien bergen bekannte und unbekannte Risiken und Einschränkungen. Der Kunde erkennt an, dass er allein dafür verantwortlich ist, eigene interne Richtlinien zu entwickeln und seine autorisierten Nutzer über die angemessene Nutzung der KI-Funktionen zu unterweisen. Showpad verpflichtet sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Risiken von (a) Ungenauigkeiten oder Fehlern in den Ergebnissen, (b) Voreingenommenheit, mangelnder Fairness oder diskriminierenden Ergebnissen oder (c) unsicheren, schädlichen oder anstößigen Ergebnissen zu mindern.
    6. Transparenz.
      1. Showpad stellt dem Kunden auf dessen begründete Anfrage hin Standarddokumente zur Datensicherheit und zum Datenschutz der KI-Funktionen zur Verfügung.
      2. Showpad verarbeitet Kundeninhalte im Rahmen der KI-Funktionen ausschließlich gemäß den dokumentierten Anweisungen des Kunden, wie sie in der Vereinbarung oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung festgelegt sind.
      3. Showpad verpflichtet sich, Richtlinien für die ethische und verantwortungsvolle Nutzung von KI-Funktionen zu befolgen, die Transparenz fördern, Verzerrungen mindern und Fairness sowie Rechenschaftspflicht bei allen Anwendungen der vom Showpad für den Kunden bereitgestellten KI-Funktionen gewährleisten.
    7. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Showpad stellt sicher, dass seine KI-Funktionen den geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Nutzung von KI und zur automatisierten Entscheidungsfindung entsprechen.
    8. Deaktivieren von KI-Funktionen. Administratoren haben die Möglichkeit, KI-Funktionen innerhalb der Showpad-Plattform zu deaktivieren.
  5. Gebühren, Zahlungen und Steuern.

    1. Zahlungen und Gebühren. Der Kunde hat die Gebühren gemäß den im Kundenauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen in der angegebenen Währung zu begleichen. Alle Rechnungen werden ausschließlich elektronisch unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Rechnungs- und Kontaktdaten versandt. Der Kunde verpflichtet sich, bei seiner Zahlung eindeutig anzugeben, auf welche Rechnungen (oder Teile davon) die Zahlung angerechnet werden soll. Alternativ können diese Zahlungsangaben per E-Mail an Billing@Showpad.com gesendet werden.
    2. Zahlungsausfall. Wenn der Kunde einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht gemäß den Zahlungsbedingungen im Kundenauftrag begleicht, sendet Showpad dem Kunden eine Mahnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Mahnung, kann Showpad nach eigenem Ermessen die Produkte und Dienstleistungen aussetzen oder einschränken. Showpad kann auf überfällige Gebühren Zinsen in Höhe eines monatlichen Zinssatzes in Rechnung stellen, der dem niedrigeren der folgenden Werte entspricht: 1 % pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstzinssatz; dies gilt ab dem Fälligkeitsdatum bis zu dem Datum, an dem der überfällige Betrag (zuzüglich der anfallenden Zinsen) vollständig beglichen ist.
    3. Streitigkeiten. Ist der Kunde der Ansicht, dass Showpad ihm einen falschen Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt hat, muss er sich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe des Fehlers an Showpad wenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung aufzuschieben oder Beträge von der Rechnung von Showpad aufzurechnen oder abzuziehen, es sei denn, (i) er hat Showpad ordnungsgemäß über die Streitigkeit informiert und (ii) die Streitigkeit wird in gutem Glauben geltend gemacht.
    4. Steuern. Der Kunde ist für die Zahlung aller anfallenden Steuern verantwortlich. Ist Showpad gesetzlich verpflichtet, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, wird Showpad diese Steuern der entsprechenden Rechnung hinzufügen, und der Kunde ist zur Zahlung dieser Steuern verpflichtet, es sei denn, der Kunde legt Showpad eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung der zuständigen Steuerbehörde vor. Sollte eine Steuerbehörde Showpad nachträglich wegen nicht gezahlter Steuern in Anspruch nehmen, für die der Kunde gemäß der Vereinbarung verantwortlich ist und die der Kunde nicht an Showpad gezahlt hat, ist Showpad berechtigt, dem Kunden eine Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Steuern an Showpad oder direkt an die Steuerbehörde zu zahlen, zuzüglich aller anfallenden Zinsen, Strafen und Gebühren.
  6. Haftungsfreistellung im Bereich des geistigen Eigentums.

    1. Verpflichtungen von Showpad. Showpad wird (i) auf eigene Kosten die Verteidigung übernehmen und (ii) alle von einem zuständigen Gericht rechtskräftig zugesprochenen Schadensersatzbeträge (oder die von Showpad schriftlich vereinbarten Vergleichssummen) für Ansprüche Dritter zahlen, in denen behauptet wird, dass die Produkte und Dienstleistungen Patente, Urheberrechte oder Markenrechte Dritter unmittelbar verletzen.
    2. Verpflichtungen des Kunden. Der Kunde wird (i) auf eigene Kosten die Verteidigung übernehmen und (ii) alle von einem zuständigen Gericht rechtskräftig zugesprochenen Schadensersatzbeträge (oder vom Kunden schriftlich vereinbarte Vergleichssummen) für Ansprüche Dritter zahlen, in denen behauptet wird, dass die Kundeninhalte direkt Patente, Urheberrechte oder Markenrechte Dritter verletzen.
    3. Bedingungen. Die Entschädigungsverpflichtungen gemäß diesem Artikel gelten unter der Voraussetzung, dass die entschädigte Partei: (i) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über den Anspruch in Kenntnis setzt; (ii) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung, die Verhandlungen und den Vergleich hinsichtlich des entschädigten Teils des Anspruchs überlässt; und (iii) der entschädigenden Partei jede angemessene Unterstützung gewährt, die für eine wirksame Verteidigung gegen den Anspruch erforderlich ist.
    4. Ausnahmen.
      1. Showpad übernimmt keine Entschädigungsverpflichtung oder Haftung im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, wenn die Verletzung verursacht wurde durch: (i) die Kombination der Produkte und Dienste mit einer Komponente, die nicht von Showpad bereitgestellt wurde, oder mit einer Komponente eines Dritten, die auf alleiniges Risiko des Kunden aktiviert wurde; (ii) einer unbefugten Änderung oder Modifikation der Produkte und Dienstleistungen durch eine andere Person als Showpad oder (iii) dem Versäumnis des Kunden, die von Showpad geforderte neueste Version der Produkte und Dienstleistungen zu verwenden.
      2. Der Kunde unterliegt keinerlei Entschädigungsverpflichtungen oder Haftung im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, wenn die Verletzung durch eine unbefugte Kombination von Kundeninhalten mit einer nicht vom Kunden bereitgestellten Komponente eines Dritten verursacht wurde, sofern die nicht kombinierten oder unveränderten Kundeninhalte an sich keine Rechtsverletzung darstellen.
    5. Maßnahmen bei Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum Dritter. Im Rahmen der Verteidigung oder Beilegung von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums kann Showpad nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) für den Kunden eine Lizenz beschaffen, damit dieser die Produkte und Dienste weiterhin in der in der Vereinbarung vorgesehenen Weise nutzen kann; (ii) die angeblich rechtsverletzenden Produkte und Dienste ersetzen oder modifizieren, um die Rechtsverletzung ohne zusätzliche Kosten für den Kunden zu vermeiden; oder (iii) die Lizenz des Kunden sowie dessen Zugriff auf die Produkte und Dienste (bzw. den rechtsverletzenden Teil davon) kündigen und etwaige im Voraus bezahlte, zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht in Anspruch genommene Gebühren zurückerstatten. Die in diesem Abschnitt 6.5 genannten Rechtsbehelfe und Verpflichtungen stellen die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe und die einzige Haftung von Showpad in Bezug auf den Sachverhalt dar, der zu einer Klage wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum durch Dritte geführt hat.
  7. Haftungsbeschränkung.

    1. Haftungsausschluss für indirekte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine der Parteien unter keinen Umständen gegenüber der anderen Partei oder Dritten für indirekte, Folge-, zufällige, besondere oder exemplarische Schäden oder für entgangenen Gewinn oder Geschäftsausfälle, die sich aus dem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, selbst wenn die Partei auf die Wahrscheinlichkeit des Eintritts solcher Schäden hingewiesen wurde.
    2. Haftungsbeschränkung. Soweit gesetzlich zulässig, übersteigt die Gesamthaftung einer der Parteien für alle Arten von Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, unter keinen Umständen – unabhängig vom Gerichtsstand und unabhängig davon, ob ein Anspruch auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig beruht – die Gesamtbeträge, die der Kunde im Rahmen des Vertrags in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Datum des Ereignisses, das den Anspruch begründet hat, gezahlt hat oder zu zahlen hat. Die vorstehenden Beschränkungen in den Abschnitten 7.1 und 7.2 gelten nicht für Ansprüche, die auf folgenden Gründen beruhen: (i) Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit; (ii) Betrug oder arglistige Täuschung; (iii) den in Abschnitt 6 festgelegten Freistellungsverpflichtungen einer der Parteien in Bezug auf geistiges Eigentum; (iv) der Haftung einer der Parteien für die widerrechtliche Aneignung des geistigen Eigentums der anderen Partei; und (v) den Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
    3. Produkte von Drittanbietern. Die Vereinbarung regelt nicht die Nutzung von Produkten von Drittanbietern durch den Kunden, die in Verbindung mit den Produkten und Dienstleistungen verwendet werden. Produkte von Drittanbietern unterliegen ausschließlich den Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Entwickler des Produkts von Drittanbietern. Showpad gibt keine Zusicherungen oder Zusagen hinsichtlich der Sicherheit, Vertraulichkeit oder Leistung von Produkten von Drittanbietern ab und schließt ausdrücklich jegliche Haftung in Bezug auf Produkte von Drittanbietern aus. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass Produkte von Drittanbietern: (i) auf alleiniges Risiko des Kunden aktiviert und genutzt werden; (ii) von Showpad weder garantiert, unterstützt noch empfohlen werden; und (iii) die Leistung der Produkte und Dienste in einem Maße beeinträchtigen können, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Showpad liegt. Soweit ein Produkt eines Drittanbieters auf personenbezogene Daten zugreift, diese verarbeitet oder erfasst, ist der betreffende Drittanbieter der direkte Datenverarbeiter des Kunden und handelt nicht als Unterauftragsverarbeiter von Showpad.
  8. Laufzeit und Kündigung.

    1. Laufzeit. Die Abonnementlaufzeit ist in dem jeweiligen Kaufauftrag festgelegt. Diese Rahmenvereinbarung gilt für jeden Kaufauftrag, in den sie aufgenommen wurde, bis zum Ablauf der Abonnementlaufzeit, gegebenenfalls geändert durch eine Verlängerung oder vorzeitige Kündigung.
    2. Kündigung aus wichtigem Grund. Begeht eine der Parteien einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag, kann die nicht verstoßende Partei der verstoßenden Partei eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen, in der Art und Grund des Verstoßes beschrieben werden. Wird der Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Mitteilung behoben, kann die nicht verstoßende Partei den Vertrag unverzüglich ganz oder teilweise kündigen.
    3. Auswirkungen einer Kündigung oder eines Ablaufs.
      1. Jeglicher Zugriff auf die Produkte und Dienstleistungen sowie deren Nutzung muss bei Kündigung oder Ablauf des Kaufauftrags unverzüglich eingestellt werden.
      2. Wird der Vertrag aufgrund eines nicht behobenen wesentlichen Vertragsverstoßes seitens Showpad gekündigt, erstattet Showpad dem Kunden alle im Voraus bezahlten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Gebühren anteilig.
      3. Wird der Vertrag aus einem anderen Grund als einem nicht behobenen wesentlichen Vertragsbruch seitens Showpad gekündigt, ist der Kunde zur Zahlung der Gebühren für die verbleibende Laufzeit des zu diesem Zeitpunkt geltenden Vertrags verpflichtet.
      4. Jede Partei wird der anderen Partei alle Materialien zurückgeben oder vernichten, die vertrauliche Informationen der anderen Partei enthalten oder widerspiegeln. Der Kunde kann alle Kundeninhalte im Originalformat sowie Analysedaten zur Nutzung der Produkte und Dienste noch dreißig (30) Tage nach dem Datum der Beendigung des Vertrags abrufen. Kundeninhalte werden innerhalb von 200 Tagen nach Beendigung des Vertrags aus den Systemen von Showpad gelöscht. Während dieser Aufbewahrungsfrist wird Showpad die Kundeninhalte und Analysedaten zur Nutzung der Produkte und Dienste zu keinem anderen Zweck verwenden als zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Sicherungskopien.
    4. Fortbestand. Die Kündigung oder das Auslaufen der Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf Bestimmungen der Vereinbarung, die ihrer Natur nach auch nach der Kündigung oder dem Auslaufen fortbestehen, einschließlich der Bestimmungen, die sich auf folgende Themen beziehen: Begriffsbestimmungen, Zahlungsverpflichtungen, Vertraulichkeit, Laufzeit und Kündigung, Wirkungen der Kündigung, geistiges Eigentum, Einhaltung von Lizenzen, Haftungsbeschränkung, Datenschutz, Inhaltsüberwachung sowie der Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ in dieser Rahmenvereinbarung.
  9. Garantien

    1. Garantien für Produkte und Dienstleistungen. Showpad gewährleistet, dass (i) die dem Kunden gelieferte Showpad-Plattform im Wesentlichen der Dokumentation und den in dem jeweiligen Kaufauftrag festgelegten Spezifikationen entspricht; und (ii) die Gesamtfunktionalität der Showpad-Plattform während der Abonnementlaufzeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Showpad gewährleistet ferner, dass Showpad die professionellen Dienstleistungen fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen erbringt. Der Kunde muss Showpad einen Anspruch im Rahmen dieser Gewährleistung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum melden, an dem der Umstand, der den Anspruch begründet, erstmals auftritt.
    2. Rechtsbehelfe bei Verletzung von Gewährleistungsansprüchen. Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden, der sich aus oder im Zusammenhang mit einer Gewährleistungsverletzung ergibt, auf den Ersatz der nicht vertragsgemäßen Showpad-Plattform oder die erneute Erbringung der professionellen Dienstleistungen, je nach Fall. Wenn nach alleinigem Ermessen von Showpad ein Ersatz oder eine erneute Erbringung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann Showpad den betreffenden Teil des Kaufauftrags kündigen und eine Rückerstattung aller im Voraus bezahlten, noch nicht in Anspruch genommenen Gebühren für die betreffenden Produkte und Dienstleistungen leisten.
    3. Nein Esstillschweigende Gewährleistungen. Soweit gesetzlich zulässig und mit Ausnahme der in diesem Abschnitt ausdrücklich genannten Gewährleistungen stellt Showpad die Produkte und Dienste „wie besehen“ zur Verfügung. Showpad lehnt jegliche weiteren Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art ab, seien sie ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich vorgeschrieben (einschließlich Zusicherungen hinsichtlich der Marktgängigkeit, des Eigentumsrechts, der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Richtigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck). Der Kunde erkennt an, dass Showpad keinen Einfluss auf folgende Umstände hat und nicht dafür haftet: Unterbrechungen, Verzögerungen, Stornierungen, Lieferausfälle, Datenverluste, Beschädigungen von Inhalten, Paketverluste oder sonstige Schäden, die entstehen durch (i) die Geräte des Kunden oder die Übertragung von Daten über Kommunikationsnetze, -einrichtungen und -geräte (einschließlich des Internets); (ii) Einschränkungen, Unterbrechungen, Verzögerungen, Stornierungen und anderen Problemen, die mit der Nutzung solcher Kommunikationsnetze, -einrichtungen und -geräte verbunden sind und nicht der Kontrolle von Showpad unterliegen; und (iii) dem Versäumnis des Kunden, geeignete Sicherheitsupdates und Patches für Software und Programme in Netzwerken und auf Geräten, die der Kontrolle des Kunden unterliegen, ordnungsgemäß zu installieren.
  10. Vertraulichkeit.

    1. Nutzung und Schutz. Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen ausschließlich für die Zwecke der Vereinbarung nutzen und diese nicht vervielfältigen, verbreiten oder an Dritte weitergeben, mit Ausnahme ihrer Mitarbeiter und bevollmächtigten Vertreter (z. B. Zeitarbeitskräfte, Berater, Gutachter und Auftragnehmer), die Kenntnis von den vertraulichen Informationen für die Zwecke der Vereinbarung benötigen und an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens ebenso streng sind wie die in diesem Abschnitt festgelegten. Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln wie ihre eigenen Informationen ähnlicher Sensibilität, jedoch niemals mit weniger als der gebotenen Sorgfalt. Die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt gelten noch drei (3) Jahre nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung. Alle auf Sicherungsmedien gespeicherten vertraulichen Informationen unterliegen weiterhin diesem Abschnitt, bis sie gelöscht werden.
    2. Zulässige Weitergabe. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen: (i) sofern dies in einer von der offenlegenden Partei unterzeichneten schriftlichen Genehmigung genehmigt wurde; (ii) soweit dies zur Einhaltung von Gesetzen oder einer gültigen Anordnung eines Gerichts oder einer anderen staatlichen Stelle erforderlich ist; oder (iii) soweit dies zur Durchsetzung der Rechte einer der Parteien erforderlich ist, jedoch im Falle von (ii) und (iii) nur, wenn die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich über die Einzelheiten der erforderlichen Offenlegung in Kenntnis setzt und der offenlegenden Partei jede Unterstützung gewährt, die diese vernünftigerweise benötigt, um die ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Offenlegung zu verhindern oder sicherzustellen, dass die Offenlegung unter einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung erfolgt.
  11. Allgemeine Bestimmungen.

    1. Rechtsverhältnis. Showpad wird bei der Erfüllung des Vertrags als unabhängiger Auftragnehmer auftreten (und nicht als Beauftragter, Partner oder Vertreter des Kunden). Der Vertrag begründet keine Partnerschaft, kein Franchiseverhältnis, kein Joint Venture, kein Vertretungsverhältnis und kein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien.
    2. Mitteilungen. Jede im Rahmen des Vertrags erfolgende Mitteilung muss schriftlich erfolgen und per E-Mail an die folgenden Adressen (oder an alternative Adressen, die von jeder Partei schriftlich mitgeteilt wurden) gesendet werden: Legal.Notifications@Showpad.com (an Showpad); die im Kaufauftrag angegebene E-Mail-Adresse des Ansprechpartner für den Auftrag (an den Kunden). Alle Mitteilungen gelten am zweiten Werktag nach dem Versand per E-Mail als zugestellt.
    3. Feedback und Metadaten. Der Kunde kann Showpad Feedback zu den Produkten und Dienstleistungen geben (z. B. Anregungen zum technischen Support, Vorschläge oder Verbesserungswünsche) und Metadaten generieren (d. h. anonyme, aggregierte, nicht personenbezogene technische Daten aus den Produkten und Dienstleistungen). Metadaten umfassen keine personenbezogenen Daten. Showpad kann die Produkte und Dienste sowie die KI-Funktionen auf der Grundlage des Feedbacks und der Metadaten des Kunden weiterentwickeln, modifizieren und verbessern. Showpad behält sich das Recht vor, Metadaten und Feedback ohne Einschränkung zu nutzen, zu veröffentlichen und anderweitig zu verwerten.
    4. Beta-Produkte und -Dienste. Von Zeit zu Zeit kann Showpad dem Kunden bestimmte Features und Funktionen zur Verfügung stellen, die noch weiteren Tests und der Weiterentwicklung unterliegen. Diese Features und Funktionen (zusammenfassend „Beta-Produkte und -Dienste“) werden als „Alpha“, „Beta“, „Demo“, „Demonstration“, „Evaluierung“, „Testversion“, „Early Access“, „Vorschau“ oder mit anderen Begriffen gekennzeichnet, die eine ähnliche Bedeutung vermitteln. Der Kunde erkennt an, dass diese Beta-Produkte und -Dienstleistungen möglicherweise nicht wie beabsichtigt funktionieren, und erklärt sich damit einverstanden, sie nur dann zu nutzen, wenn er die Risiken der Nutzung von Technologien vor der offiziellen Veröffentlichung akzeptiert. Die Beta-Produkte und -Dienstleistungen sind experimenteller Natur und begründen für Showpad keinerlei Verpflichtung, die Beta-Produkte und -Dienstleistungen weiterzuentwickeln, zu produktisieren, zu unterstützen, zu reparieren oder zum Verkauf anzubieten. Die Beta-Produkte und -Dienstleistungen werden „wie besehen“ ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt. In keinem Fall haften Showpad oder seine Lieferanten für Schäden oder für Entschädigungsverpflichtungen jeglicher Art, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Beta-Produkte und -Dienste ergeben.
    5. Verzichtserklärung. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer der Parteien bei der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Auf Rechte aus diesem Vertrag kann nur ganz oder teilweise durch eine von den Parteien unterzeichnete schriftliche Erklärung verzichtet werden.
    6. Kumulative Rechtsbehelfe. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechtsbehelfe zusätzlich zu und nicht ausschließlich von anderen Rechtsbehelfen, die nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.
    7. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, kann diese Bestimmung vom Gericht so ausgelegt werden, dass die Ziele der ursprünglichen Bestimmung im gesetzlich zulässigen Rahmen bestmöglich erreicht werden, und die übrigen Teile der Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
    8. Unabhängige Risikoverteilung. Jede Bestimmung der Vereinbarung, die eine Haftungsbeschränkung, einen Gewährleistungsausschluss oder einen Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vorsieht, dient der Aufteilung der mit der Vereinbarung verbundenen Risiken zwischen den Parteien. Diese Aufteilung spiegelt sich in den von Showpad dem Kunden angebotenen Preisen wider und ist ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsgrundlage zwischen den Parteien.
    9. Abtretung. Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht ohne triftigen Grund verweigert oder verzögert werden darf) abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei den Vertrag in seiner Gesamtheit (einschließlich aller Rechte und Pflichten) ohne Zustimmung der anderen Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten, sofern kein direkter Wettbewerber der anderen Partei daran beteiligt ist. Jede angebliche Abtretung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist der Vertrag für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und wirkt zu deren Gunsten.
    10. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen oder gilt als gegen den Vertrag verstoßend, wenn diese auf unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, sofern die nicht erfüllende Partei (i) diese Umstände nicht durch eigene fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen verursacht hat und (ii) alle gebotene Sorgfalt walten ließ und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternommen hat, um diese Umstände zu vermeiden und deren Auswirkungen zu mindern.
    11. Keine Drittbegünstigten. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf autorisierte Nutzer.
    12. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Vorschläge, Gespräche, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form, bezüglich des Vertragsgegenstands. Änderungen oder Ergänzungen einer Bestimmung dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von der Partei unterzeichnet sind, gegen die die Änderung oder Ergänzung geltend gemacht werden soll.
    13. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden. Etwaige Geschäftsbedingungen in der Bestellung des Kunden oder in anderen damit zusammenhängenden Dokumenten, die von oder im Namen des Kunden an Showpad übermittelt werden, sind nicht Bestandteil des Vertrags und unwirksam, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart und von den Parteien unterzeichnet wurde.
    14. Ausfertigungen. Der Vertrag (oder ein Teil davon) kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, die zusammen ein einziges Rechtsdokument bilden.
    15. Korruptionsbekämpfung und Compliance. Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er im Zusammenhang mit dem Vertrag keine illegalen oder unzulässigen Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände von Mitarbeitern oder Beauftragten von Showpad erhalten oder angeboten bekommen hat. Angemessene Geschenke und Bewirtungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die vorstehende Beschränkung. Sollte der Kunde von einem Verstoß gegen die vorstehende Beschränkung Kenntnis erlangen, wird er sich in angemessener Weise bemühen, Showpad unverzüglich über einen solchen Verstoß zu informieren. Jede Partei verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Exportkontrolle einzuhalten. Nur für Endnutzer der US-Regierung: Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den Produkten und Dienstleistungen um „kommerzielle Güter“ handelt, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. Abschnitt 2.101 definiert ist, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentation zu kommerzieller Computersoftware“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. Abschnitt 12.212 bzw. 48 C.F.R. Abschnitt 227.7202 verwendet werden.
    16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitigkeiten. Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Belgiens (bei Vereinbarungen mit Showpad NV) bzw. den Gesetzen des Bundesstaates Delaware (bei Vereinbarungen mit Showpad, Inc.) und ist entsprechend auszulegen, unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen oder -grundsätze und unter Ausschluss der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Gent, Belgien (für Verträge mit Showpad NV) bzw. in New Castle County, Delaware (für Verträge mit Showpad, Inc.). Die Parteien werden zunächst versuchen, etwaige Streitigkeiten zwischen ihnen im Rahmen von Verhandlungen in gutem Glauben gütlich beizulegen, bevor sie die Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht anstreben.
  12. Begriffsbestimmungen.

    1. Verbundene Unternehmen“ bezeichnet für eine Partei jede andere juristische Person, die die Partei beherrscht, von dieser beherrscht wird oder mit dieser unter gemeinsamer Beherrschung steht. Für die Zwecke dieser Definition bezeichnet der Begriff „Beherrschung“ die direkte oder indirekte Befugnis, die Geschäfte einer juristischen Person durch mindestens 50 % der Anteile, Stimmrechte, Beteiligungen oder wirtschaftlichen Interessen an dieser juristischen Person zu lenken.
    2. Vereinbarung“ bezeichnet den jeweiligen Kundenauftrag und diese Rahmenvereinbarung (einschließlich aller Anhänge, Nachträge und Änderungen, die ordnungsgemäß beigefügt oder durch Verweis einbezogen wurden).
    3. „KI“ bezeichnet maschinengestützte Systeme, einschließlich maschinellen Lernens, die darauf ausgelegt sind, auf der Grundlage von Eingabedaten Ergebnisse, Inhalte oder andere Materialien zu generieren.
    4. „KI-Funktionen“ bezeichnet Funktionen innerhalb der Produkte und Dienste, die KI nutzen.
    5. „Autorisierte Nutzer““ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, für die im Showpad-Konto des Kunden ein eindeutiger Benutzername und ein Passwort angelegt wurden. Zu den autorisierten Nutzern können Mitarbeiter des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen oder andere Dritte gehören, sofern diese keine direkten Wettbewerber von Showpad sind.
    6. Anspruch“ bezeichnet einen Anspruch, eine Forderung, eine Klage oder ein gegen eine Partei eingeleitetes Gerichtsverfahren.
    7. Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentliche oder geschützte Informationen über das Geschäft der offenlegenden Partei (einschließlich Kopien, Zusammenfassungen und Auszüge), die (i) in materieller Form offengelegt und zum Zeitpunkt der Offenlegung schriftlich als vertraulich gekennzeichnet wurden, (ii) in immaterieller Form offengelegt und zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich gekennzeichnet wurden oder (iii) in einer solchen Weise offengelegt wurden oder von solcher Art sind, dass eine vernünftige Person unter den gleichen Umständen klar erkennen würde, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören auch Kundeninhalte. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein öffentlich zugänglich sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne jegliche Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt waren, (iii) der empfangenden Partei ohne jegliche Vertraulichkeitsverpflichtung aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei bekannt werden oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden, was durch Dokumente und andere stichhaltige Beweise im Besitz der empfangenden Partei nachgewiesen wird.
    8. Kundeninhalte“ bezeichnet alle Dateien, Inhalte (einschließlich Audio, Video, Text oder Bilder) und Daten (einschließlich personenbezogener Daten), die dem Kunden gehören oder von ihm kontrolliert werden und die in die Produkte und Dienste hochgeladen oder Showpad anderweitig zur Verarbeitung gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
    9. „Kunde“ bezeichnet das Unternehmen, das den Vertrag mit Showpad abschließt und im Kundenauftrag genannt ist, gegebenenfalls einschließlich der verbundenen Unternehmen des Kunden.
    10. Dokumentation“ bezeichnet die von Showpad veröffentlichte schriftliche technische Dokumentation und Gebrauchsanleitung zu den Produkten und Dienstleistungen.
    11. Gebühren“ bezeichnet die für die im Kundenauftrag genannten Produkte und Dienstleistungen zu zahlenden Gebühren.
    12. „Eingaben“ bezeichnet Kundeninhalte, die vom Kunden oder in dessen Auftrag an die Produkte und Dienste zur Verarbeitung unter Verwendung von KI-Funktionen bereitgestellt, hochgeladen oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden, um Ergebnisse zu generieren.
    13. „Ausgabe(n)“ bezeichnet die Ergebnisse, Inhalte oder sonstigen Materialien, die von den KI-Funktionen in den Produkten und Dienstleistungen generiert und dem Kunden auf der Grundlage der Eingaben bereitgestellt werden.
    14. Partei“ bezeichnet je nach Kontext Showpad oder den Kunden.
    15. Personenbezogene Daten“ bezeichnet Informationen, die für sich allein oder in Verbindung mit anderen Daten dazu verwendet werden können, eine bestimmte Person direkt oder indirekt zu identifizieren.
    16. Produkte und Dienstleistungen“ bezeichnet die Showpad-Plattform und die im Kundenauftrag aufgeführten professionellen Dienstleistungen.
    17. Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet alle Beratungs-, Schulungs-, Implementierungs- oder technischen Supportleistungen, die Showpad dem Kunden gemäß den Angaben im Kundenauftrag erbringt.
    18. Kundenauftrag“ bezeichnet das Kundenauftragsformular, die Leistungsbeschreibung oder ein anderes schriftliches Dokument, in dem die vom Kunden bezogenen Produkte und Dienstleistungen detailliert aufgeführt sind und das auf diesen Rahmenvertrag verweist.
    19. Sensible personenbezogene Daten“ bezeichnet Informationen sensibler Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf persönliche Finanz- und Kontodaten, sexuelle Orientierung, persönliche medizinische oder gesundheitliche Informationen, personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren, persönliche Bildungsunterlagen sowie Sozialversicherungsnummern, nationale Identitätsnummern, Nummern der staatlichen Sozialversicherung und ähnliche persönliche Identifikationsmerkmale. Sofern spezifische Datenschutzgesetze gelten (z. B. die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der Gramm-Leach-Bliley Act (GLB), der Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 (HIPAA), US-Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (COPPA) oder das Gesetz über die Rechte der Familie auf Bildung und Datenschutz (FERPA)) und diese Gesetze den Begriff „sensible personenbezogene Daten“ oder einen ähnlichen Begriff (z. B. „sensible personenbezogene Daten“ oder „geschützte Gesundheitsdaten“) definieren, haben „sensible personenbezogene Daten“ die Bedeutung, die ihnen in den geltenden Gesetzen oder Vorschriften zugewiesen wird.
    20. Showpad“ bezeichnet eines der folgenden Unternehmen: (i) Showpad, Inc. mit Sitz in Chicago, Illinois, USA (für Kunden mit Sitz in Nordamerika, Südamerika, Australien oder Neuseeland); oder (ii) Showpad NV mit Sitz in Gent, Belgien (für Kunden mit Sitz in allen anderen Teilen der Welt).
    21. Showpad-Plattform“ bezeichnet die in Abschnitt 1.1 beschriebene Technologie und Software.
    22. Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die im Kaufauftrag angegebene Laufzeit des Abonnements für Produkte und Dienstleistungen, die durch etwaige Verlängerungen oder vorzeitige Kündigungen geändert werden kann.
    23. Steuern“ bezeichnet alle lokalen, bundesstaatlichen, provinziellen, föderalen oder ausländischen Steuern (z. B. Mehrwert-, Umsatz- oder Gebrauchssteuern) oder sonstigen staatlichen Abgaben oder Zölle, die sich aus der Vereinbarung ergeben, mit Ausnahme von Einkommensteuern auf die Einnahmen von Showpad.
    24. „Produkte von Drittanbietern“ bezeichnet jedes Produkt, jede Plattform oder jede Dienstleistung, die nicht von Showpad entwickelt wurde und die die Showpad-Plattform oder Kundeninhalte erweitert, verändert, in diese integriert, mit diesen interagiert, mit diesen zusammenarbeitet oder ihnen Funktionen hinzufügt. Zu den Produkten von Drittanbietern können öffentliche APIs, eigenständige Software oder Hardware gehören. Produkte von Drittanbietern können direkt vom Entwickler oder über einen Wiederverkäufer bezogen werden. Showpad kann für einige Produkte von Drittanbietern als Wiederverkäufer auftreten.

Frühere Versionen

Häufig gestellte Fragen

Rahmenabonnementvertrag 2022v1 – Gültig bis zum 31. März 2026
Rahmenabonnementvertrag 2021v1 – Gültig bis zum 31. Januar 2022
Rahmenabonnementvertrag 2020v1 – Gültig bis zum 31. Januar 2021
Rahmenabonnementvertrag 2019v1 – Gültig bis zum 31. Januar 2020
Rahmen-Dienstleistungsvertrag 2018v2 – Gültig bis zum 30. April 2019
Rahmen-Dienstleistungsvertrag 2018v1 – Gültig bis zum 15. September 2018
Showpad-Nutzungsbedingungen v20170403 – Gültig bis zum 31. März 2018
Showpad-Nutzungsbedingungen v20161114 – Gültig bis zum 31. März 2017